Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45830
LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16 (https://dejure.org/2016,45830)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2016 - 318 S 43/16 (https://dejure.org/2016,45830)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 318 S 43/16 (https://dejure.org/2016,45830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 2 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 195 BGB, § 199 BGB
    Wohnungseigentumsanlage: Inanspruchnahme eines kleinen Teils des gemeinschaftlichen Eigentums als Lagerfläche; Verjährung und Verwirkung der Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche der anderen Wohnungseigentümer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Dauerhafte Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums durch Sondereigentümer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16
    Denn selbst wenn ursprünglich bestehende Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG bereits verjährt gewesen wären, würde dies nicht dazu führen, dass die Beklagte damit die Rechtsposition innehätte, als wäre die von ihr beanspruchte alleinige Nutzung des hier in Rede stehenden Teils des Kellerflurs von der Teilungserklärung gedeckt (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 07.02.2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 3 Wx 393/02

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümerversammlung und Wirksamkeit von

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16
    Die Beklagte maßt sich damit ein ausschließliches Nutzungsrecht an einem Teil des gemeinschaftlichen Eigentums an, das ihr nicht einmal durch Mehrheitsbeschluss (sondern nur durch eine Vereinbarung) eingeräumt werden könnte, weil es sich nicht um eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003 - I-3 Wx 393/02, 3 Wx 393/02, NZM 2004, 107, Rn. 71, zitiert nach juris [alleiniges Gestaltungsrecht des Treppenabsatzes eine halbe Etage tiefer unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer durch die Bewohner der Etage]).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16
    Da die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Parteien nicht unstreitig sind, dürfte die Verjährungseinrede auch nicht unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO zuzulassen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 = NJW 2008, 3434; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2014, § 214 Rdnr. 11).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16
    Ohnehin ist dadurch, dass ab dem Jahre 2014 ein zweites Damenfahrrad von der Beklagten im Kellerflur dauerhaft abgestellt wurde, eine Zäsur im Sinne einer neuen Willensentscheidung der Beklagten über die zweckwidrige Nutzung eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 178/14, ZMR 2015, 731, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 28.06.2022 - 1 S 165/21

    Dekorationsartikel dürfen nicht auf der Gemeinschaftsfläche ohne Zustimmung

    Die Beklagten maßen sich damit ein ausschließliches Nutzungsrecht an einem Teil des gemeinschafilichen Eigentums an (vgl. LG Hamburg Beschl. v. 15.6.2016 - 318 S 43/16, BeckRS 2016, 21152, beck-online).
  • LG Dortmund, 28.06.2022 - 1 S 165/22

    Die Zulässigkeit der Nutzung eines Sondernutzungsrechts bestimmt sich nach der

    Die Beklagten maßen sich damit ein ausschließliches Nutzungsrecht an einem Teil des gemeinschafflichen Eigentums an (vgl. LG Hamburg Beschl. v. 15.6.2016 - 318 S 43/16, BeckRS 2016, 21152, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht